Acht
Behandlungsräume
8 Behandlungs-
räume
Ausreichend
Parkplätze
Arbeitnehmer-
freundlich
HERZLICH WILLKOMMEN
IN UNSERER PHYSIOTHERAPIEPRAXIS AM STADTPARK
Wir sind ein Team von staatlich anerkannten und erfahrenen Physiotherapeuten mit unterschiedlichen Spezialgebieten und Behandlungsschwerpunkten. So können wir alle Krankheitsbilder aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und individuell therapieren.
Unsere Praxis bietet auf 150 m², verteilt auf zwei Etagen, acht Behandlungsplätze und steht seit 1980 im Dienste Ihrer Gesundheit. Durch die zentrale Lage, gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkplätze ist unsere Praxis bequem erreichbar, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dank unserer flexiblen Terminvergabe stellen wir sicher, dass Wartezeiten minimiert werden und Sie Ihre Therapie nahtlos in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Selbstverständlich bieten wir auch Hausbesuche an und sind bei Notwendigkeit am Wochenende für Sie da.
Ständige Fortbildungen der Mitarbeiter sind für uns ebenso wichtig wie eine individuelle Behandlung und Betreuung der Patienten.
WAS WIR LEISTEN
UNSERE PHYSIOTHERAPIE-BEHANDLUNGEN IM ÜBERBLICK
BEHANDLUNGEN
BEHANDLUNGEN
BEHANDLUNGEN
BEHANDLUNGEN
- Krankengymnastik (KG)
- Manuelle Therapie (MT)
- Manuelle Lymphdrainage (MLD)
- Behandlung craniomandibulärer Dysfunktion (CMD)
- Behandlung nach Bobath (KG-ZNS)
- Propriozeptives Training
- Beckenboden-dysfunktionstherapie
- Bindegewebsmassage
- Reflektorische Atemtherapie nach Schmitt-Brühne
- Triggerpunktbehandlung
- Kryotherapie
- Wärmetherapie
ZUSATZANGEBOTE
ZUSATZANGEBOTE
ZUSATZANGEBOTE
ZUSATZANGEBOTE
- Feldenkrais-Methode
- Funktionelles Kinesio-Taping
- Fußreflexzonentherapie
- Paraffinbehandlung
Egal ob gesetzlich oder privat versichert – sobald Ihnen Ihr Arzt ein Rezept verordnet hat, können Sie sich direkt an uns wenden.
„Mit langjähriger Erfahrung und ständigen Fortbildungen kann ich die Bedürfnisse meiner Patienten optimal einschätzen und behandeln. Mein Ziel ist es, Beschwerden fachkundig zu identifizieren und den gesamten Körper zu analysieren, um eine bestmögliche Genesung zu gewährleisten. Regelmäßige Weiterbildungen sichern die hohe Qualität unserer Arbeit.“
Alexander Heck, Geschäftsführer, Physiotherapeut & Manualtherapeut
LERNE UNS BESSER KENNEN
DIE MITARBEITER IM FOKUS
Hier können Sie die engagierten und qualifizierten Physiotherapeuten kennenlernen, die sich mit Leidenschaft und Fachkompetenz um Ihre Gesundheit kümmern. Jedes Teammitglied bringt seine eigenen Stärken und Spezialisierungen ein, um Ihnen eine optimale und individuelle Behandlung zu bieten.
Erfahren Sie mehr über die Menschen, die unsere Praxis so besonders machen.
MEIST GESTELLTE FRAGEN
FAQ ZU UNSERER PHYSIOTHERAPIE AM STADTPARK
Was muss ich zur (ersten) Behandlung mitbringen?
Zu ihrem aller ersten Termin erscheinen Sie bitte ca. 10 min. vorher in unser Praxis um alles Organisatorische im Voraus klären zu können und bringen Sie bitte Ihre Verordnung (Rezept) ihres Arztes mit. Bitte beachten Sie, dass Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 28 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen! Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der ausstellende Arzt einen anderen Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen können. Wir möchten Sie bitten ein ausreichend großes Handtuch mitzubringen zu der Behandlung!
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15-20 Minuten. Danach richten sich auch Termine für Privatpatienten. Der Ersttermin beinhaltet stets die Eingangsuntersuchung wir planen aber bei unseren Patienten bei der Erstbehandlung immer ca. 10 min mehr ein.
Darf der Arzt nach der ersten Verordnung eine weitere ausstellen?
Der Arzt darf Ihnen, je nach ‚orientierender‘ Behandlungsmenge mehr als eine Verordnung ausstellen. Jedoch liegt es selbstverständlich im Ermessen Ihres behandelnden Arztes, Ihnen eine weitere Verordnung auszustellen. Der aktuelle Heilmittelkatalog ist hier für maßgebend.
Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Der anfallende Betrag richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung (10,- € Rezeptgebühr + 10-prozentiger Anteil der Behandlungskosten) und wird mit der ersten physiotherapeutischen Behandlung fällig. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet.
Wann ist man von der Zuzahlung befreit?
Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von Rezeptgebühren bzw. Zuzahlungen. Sobald Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt teilen Sie uns bitte diese mit, damit eine entsprechende Berücksichtigung bei uns im System erfolgen kann.
Was muss ich machen, wenn ich einen vereinbarten
Termin nicht einhalten kann?
Termin nicht einhalten kann?
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig mindestens 24 Stunden vorher! Wir müssen Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Ihnen nicht oder sehr kurzfristig abgesagte Termine in Rechnung stellen müssen gem. § 615 BGB! Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich nach den Vergütungssätzen der vereinbarten Behandlung.